Freunde und Förderer der DIAKONEO Region Himmelkron e.V.
v.
l.
n.
r.
Walter
Herrmann
ehm.
Vortstandschaft,
Angelika
Hoch
Vorstandschaft,
Hans
Thiem
ehm.
Vorstandschaft
,
Dr.
Monika
Balosch
Vorstandschaft,
Edgar
Müller
Kassenwart,
Gerhard
Schneider
1.
Bürgermeister,
Peter
Aßmann
3.
Bürgermeister,
Dr.
Christian
Hirscher
ehm.
Vorstandschaft,
Armin
Wissel
Diakoneo
Leiter
Wohnen,
Pia
Aßmann
1.
Vorsitzende,
Jürgen
Zenker
Diakoneo
AbtL
Behindertenhilfe,
Erich
Popp†
ehm.
1.
Vorsitzender,
Günter
Binger
Diakoneo
Leiter
offene
Hilfen
Bayreuth-Kulmbach,
Matthias
Muth
2.
Vorsitzender,
Almut
Weissensee
Pfarrerin
Lanzendorf,
Gabi
Pausch
Vorstandsmitglied,
Elke
Vetter
ehm.
Vorstandschaft
Förderrichtlinien
Der Verein hat es sich seit seiner Gründung zur Aufgabe gemacht, mithilfe von Mitgliedsbeiträgen und eingeworbener Spenden Maßnahmen
und Anschaffungen zu unterstützen, für die keine oder zu wenig anderweitige Mittel zur Verfügung stehen, um die Lebenssituation der von der
DIAKONEO in der Region Himmelkron begleiteten Menschen nachhaltig zu verbessern.
Den gesellschaftlichen und politischen Veränderungen Rechnung tragend, werden zukünftig vorrangig individuelle Maßnahmen und
Anschaffungen unterstützt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Mitglieder- und Spendenwerbung besteht in der regelmäßigen Berichterstattung über die geförderten
Maßnahmen/Anschaffungen auf der Internetseite des Vereins, auf öffentlichen Veranstaltungen und in der Presse. Insofern ist es in der Regel
für uns unerlässlich, dass der/die AntragsstellerIn einer Veröffentlichung der Förderung unter Beachtung der jeweils geltenden
datenschutzrechtlichen Vorgaben (in anonymisierter Form) im Zuge der Antragsstellung zustimmt.
Förderschwerpunkte
Der Verein Freunde und Förderer der DIAKONEO Region Himmelkron e.V. bezuschusst Einzelmaßnahmen und Anschaffungen, die
•
eine sinnvolle Unterstützung der individuellen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darstellen und/oder
•
zu einer nachhaltigen Verbesserung der persönlichen Lebensqualität beitragen.
Zusätzlich können neben der individuellen Förderung Gruppenmaßnahmen oder gemeinschaftliche Anschaffungen unterstützt werden, sofern
sie ebenfalls den o.g. Kriterien entsprechen.
Der Verein unterstützt Einzelmaßnahmen und Anschaffungen, deren Kosten der/die Antragsteller/in unter Einsatz des eigenen Einkommens und
Vermögens und/oder weiterer Fördermöglichkeiten nicht selbst aufbringen kann. Das Motto des Vereins „Helfen, wo keine andere Hilfe ist“
findet hier volle Anwendung.
Antragsberechtigte
•
Antragsberechtigt sind alle, die von der DIAKONEO in der Region Himmelkron (Wohnen, Arbeiten, Offene Hilfen) begleitet werden.
•
Des Weiteren können auch vertretungsberechtigte Mitarbeitende der DIAKONEO Region Himmelkron im Einzelfall eine Bezuschussung zu
Gruppenmaßnahmen oder gemeinschaftlichen Anschaffungen beantragen.
Antragsverfahren
•
Der Antrag ist mindestens 8 Wochen vor der geplanten Maßnahme oder Anschaffung schriftlich beim Verein einzureichen.
•
Für die Beantragung ist das vom Verein bereitgestellte Antragsformular Seiten 1 und 2 vollständig und gut leserlich ausgefüllt und mit allen
notwendigen Unterschriften versehen einzureichen.
•
Der/die AntragsstellerIn bestätigt auf dem Antrag mit persönlicher Unterschrift (ggf. stellvertretend durch den/die gesetzliche BetreuerIn
oder die zuständige Wohnbereichsleitung), dass
o
die Zuwendung nur zweckgebunden für die beantragte Maßnahme/Anschaffung verwendet wird,
o
bei Bedarf dem Verein zeitnah ein Verwendungsnachweis vorzulegen ist,
o
dem Verein zeitnah ein kurzer Bericht über die erfolgte Maßnahme/Anschaffung und deren Nutzen im Sinne der o.g. Förderrichtlinien in
Text und gegebenenfalls Bild vorzulegen und deren Veröffentlichung zuzustimmen ist.
•
Der Vorsitzende der Bereichskonferenz der DIAKONEO in der Region Himmelkron bestätigt per Unterschrift, dass
o
die beantragte Förderung den o.g. Förderrichtlinien entspricht,
o
die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden und
o
der Antrag befürwortet wird.
•
Der Verein entscheidet i.d.R. einmal pro Monat über die eingegangenen Anträge und gibt innerhalb einer Woche nach Sitzung
Rückmeldung an den/die AntragsstellerIn ob und in welchem Umfang die beantragte Maßnahme/Anschaffung bezuschusst wird.
•
Bei positiver Bescheidung wird der Zuschuss zeitnah auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.
•
Der/die AntragssterIn stellt sicher, dass dem Verein nach Aufforderung im Zuwendungsbescheid zeitnah nach Abschluss der
Maßnahme/nach Anschaffung ein Bericht in Text und Bild übermittelt wird.
•
Findet die Maßnahme/Anschaffung nicht statt oder haben sich die Förderbedingungen geändert, ist der Verein unverzüglich zu
informieren und die Förderung dem Konto des Vereins zeitnah gutzuschreiben.
•
Bei Verstößen oder begründetem Verdacht des Verstoßes gegen Treu und Glaub behält sich der Verein vor, die zweckgebundene
Verwendung zu überprüfen und ggf. die Förderung zurückzufordern.