Freunde und Förderer der DIAKONEO Region Himmelkron e.V.

v.

l.

n.

r.

Walter

Herrmann

ehm.

Vortstandschaft,

Angelika

Hoch

Vorstandschaft,

Hans

Thiem

ehm.

Vorstandschaft

,

Dr.

Monika

Balosch

Vorstandschaft,

Edgar

Müller

Kassenwart,

Gerhard

Schneider

1.

Bürgermeister,

Peter

Aßmann

3.

Bürgermeister,

Dr.

Christian

Hirscher

ehm.

Vorstandschaft,

Armin

Wissel

Diakoneo

Leiter

Wohnen,

Pia

Aßmann

1.

Vorsitzende,

Jürgen

Zenker

Diakoneo

AbtL

Behindertenhilfe,

Erich

Popp†

ehm.

1.

Vorsitzender,

Günter

Binger

Diakoneo

Leiter

offene

Hilfen

Bayreuth-Kulmbach,

Matthias

Muth

2.

Vorsitzender,

Almut

Weissensee

Pfarrerin

Lanzendorf,

Gabi

Pausch

Vorstandsmitglied,

Elke

Vetter

ehm.

Vorstandschaft

Förderrichtlinien
Der Verein hat es sich seit seiner Gründung zur Aufgabe gemacht, mithilfe von Mitgliedsbeiträgen und eingeworbener Spenden Maßnahmen und Anschaffungen zu unterstützen, für die keine oder zu wenig anderweitige Mittel zur Verfügung stehen, um die Lebenssituation der von der DIAKONEO in der Region Himmelkron begleiteten Menschen nachhaltig zu verbessern. Den gesellschaftlichen und politischen Veränderungen Rechnung tragend, werden zukünftig vorrangig individuelle Maßnahmen und Anschaffungen unterstützt. Ein wesentlicher Bestandteil der Mitglieder- und Spendenwerbung besteht in der regelmäßigen Berichterstattung über die geförderten Maßnahmen/Anschaffungen auf der Internetseite des Vereins, auf öffentlichen Veranstaltungen und in der Presse. Insofern ist es in der Regel für uns unerlässlich, dass der/die AntragsstellerIn einer Veröffentlichung der Förderung unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben (in anonymisierter Form) im Zuge der Antragsstellung zustimmt. Förderschwerpunkte Der Verein Freunde und Förderer der DIAKONEO Region Himmelkron e.V. bezuschusst Einzelmaßnahmen und Anschaffungen, die eine sinnvolle Unterstützung der individuellen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darstellen und/oder zu einer nachhaltigen Verbesserung der persönlichen Lebensqualität beitragen. Zusätzlich können neben der individuellen Förderung Gruppenmaßnahmen oder gemeinschaftliche Anschaffungen unterstützt werden, sofern sie ebenfalls den o.g. Kriterien entsprechen. Der Verein unterstützt Einzelmaßnahmen und Anschaffungen, deren Kosten der/die Antragsteller/in unter Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens und/oder weiterer Fördermöglichkeiten nicht selbst aufbringen kann. Das Motto des Vereins „Helfen, wo keine andere Hilfe ist“ findet hier volle Anwendung. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle, die von der DIAKONEO in der Region Himmelkron (Wohnen, Arbeiten, Offene Hilfen) begleitet werden. Des Weiteren können auch vertretungsberechtigte Mitarbeitende der DIAKONEO Region Himmelkron im Einzelfall eine Bezuschussung zu Gruppenmaßnahmen oder gemeinschaftlichen Anschaffungen beantragen. Antragsverfahren Der Antrag ist mindestens 8 Wochen vor der geplanten Maßnahme oder Anschaffung schriftlich beim Verein einzureichen. Für die Beantragung ist das vom Verein bereitgestellte Antragsformular Seiten 1 und 2 vollständig und gut leserlich ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterschriften versehen einzureichen. Der/die AntragsstellerIn bestätigt auf dem Antrag mit persönlicher Unterschrift (ggf. stellvertretend durch den/die gesetzliche BetreuerIn oder die zuständige Wohnbereichsleitung), dass o die Zuwendung nur zweckgebunden für die beantragte Maßnahme/Anschaffung verwendet wird, o bei Bedarf dem Verein zeitnah ein Verwendungsnachweis vorzulegen ist, o dem Verein zeitnah ein kurzer Bericht über die erfolgte Maßnahme/Anschaffung und deren Nutzen im Sinne der o.g. Förderrichtlinien in Text und gegebenenfalls Bild vorzulegen und deren Veröffentlichung zuzustimmen ist. Der Vorsitzende der Bereichskonferenz der DIAKONEO in der Region Himmelkron bestätigt per Unterschrift, dass o die beantragte Förderung den o.g. Förderrichtlinien entspricht, o die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden und o der Antrag befürwortet wird. Der Verein entscheidet i.d.R. einmal pro Monat über die eingegangenen Anträge und gibt innerhalb einer Woche nach Sitzung Rückmeldung an den/die AntragsstellerIn ob und in welchem Umfang die beantragte Maßnahme/Anschaffung bezuschusst wird. Bei positiver Bescheidung wird der Zuschuss zeitnah auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Der/die AntragssterIn stellt sicher, dass dem Verein nach Aufforderung im Zuwendungsbescheid zeitnah nach Abschluss der Maßnahme/nach Anschaffung ein Bericht in Text und Bild übermittelt wird. Findet die Maßnahme/Anschaffung nicht statt oder haben sich die Förderbedingungen geändert, ist der Verein unverzüglich zu informieren und die Förderung dem Konto des Vereins zeitnah gutzuschreiben. Bei Verstößen oder begründetem Verdacht des Verstoßes gegen Treu und Glaub behält sich der Verein vor, die zweckgebundene Verwendung zu überprüfen und ggf. die Förderung zurückzufordern.
Freunde und Förderer der DIAKONEO Region Himmelkron e.V.
Förderrichtlinien
Der Verein hat es sich seit seiner Gründung zur Aufgabe gemacht, mithilfe von Mitgliedsbeiträgen und eingeworbener Spenden Maßnahmen und Anschaffungen zu unterstützen, für die keine oder zu wenig anderweitige Mittel zur Verfügung stehen, um die Lebenssituation der von der DIAKONEO in der Region Himmelkron begleiteten Menschen nachhaltig zu verbessern. Den gesellschaftlichen und politischen Veränderungen Rechnung tragend, werden zukünftig vorrangig individuelle Maßnahmen und Anschaffungen unterstützt. Ein wesentlicher Bestandteil der Mitglieder- und Spendenwerbung besteht in der regelmäßigen Berichterstattung über die geförderten Maßnahmen/Anschaffungen auf der Internetseite des Vereins, auf öffentlichen Veranstaltungen und in der Presse. Insofern ist es in der Regel für uns unerlässlich, dass der/die AntragsstellerIn einer Veröffentlichung der Förderung unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben (in anonymisierter Form) im Zuge der Antragsstellung zustimmt. Förderschwerpunkte Der Verein Freunde und Förderer der DIAKONEO Region Himmelkron e.V. bezuschusst Einzelmaßnahmen und Anschaffungen, die eine sinnvolle Unterstützung der individuellen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darstellen und/oder zu einer nachhaltigen Verbesserung der persönlichen Lebensqualität beitragen. Zusätzlich können neben der individuellen Förderung Gruppenmaßnahmen oder gemeinschaftliche Anschaffungen unterstützt werden, sofern sie ebenfalls den o.g. Kriterien entsprechen. Der Verein unterstützt Einzelmaßnahmen und Anschaffungen, deren Kosten der/die Antragsteller/in unter Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens und/oder weiterer Fördermöglichkeiten nicht selbst aufbringen kann. Das Motto des Vereins „Helfen, wo keine andere Hilfe ist“ findet hier volle Anwendung. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle, die von der DIAKONEO in der Region Himmelkron (Wohnen, Arbeiten, Offene Hilfen) begleitet werden. Des Weiteren können auch vertretungs- berechtigte Mitarbeitende der DIAKONEO Region Himmelkron im Einzelfall eine Bezuschussung zu Gruppenmaßnahmen oder gemeinschaftlichen Anschaffungen beantragen. Antragsverfahren Der Antrag ist mindestens 8 Wochen vor der geplanten Maßnahme oder Anschaffung schrift- lich beim Verein einzureichen. Für die Beantragung ist das vom Verein bereit- gestellte Antragsformular Seiten 1 und 2 voll- ständig und gut leserlich ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterschriften versehen einzu- reichen. Der/die AntragsstellerIn bestätigt auf dem Antrag mit persönlicher Unterschrift (ggf. stellvertretend durch den/die gesetzliche BetreuerIn oder die zu- ständige Wohnbereichsleitung), dass o die Zuwendung nur zweckgebunden für die be- antragte Maßnahme/Anschaffung verwendet wird, o bei Bedarf dem Verein zeitnah ein Verwendungs- nachweis vorzulegen ist, o dem Verein zeitnah ein kurzer Bericht über die er- folgte Maßnahme/Anschaffung und deren Nutzen im Sinne der o.g. Förderrichtlinien in Text und ge- gebenenfalls Bild vorzulegen und deren Ver- öffentlichung zuzustimmen ist. Der Vorsitzende der Bereichskonferenz der DIAKONEO in der Region Himmelkron bestätigt per Unterschrift, dass o die beantragte Förderung den o.g. Förder- richtlinien entspricht, o die Mittel zweckgebunden eingesetzt werden und o der Antrag befürwortet wird. Der Verein entscheidet i.d.R. einmal pro Monat über die eingegangenen Anträge und gibt inner- halb einer Woche nach Sitzung Rückmeldung an den/die AntragsstellerIn ob und in welchem Um- fang die beantragte Maßnahme/Anschaffung be- zuschusst wird. Bei positiver Bescheidung wird der Zuschuss zeit- nah auf das im Antrag angegebene Konto über- wiesen. Der/die AntragssterIn stellt sicher, dass dem Verein nach Aufforderung im Zuwendungs- bescheid zeitnah nach Abschluss der Maßnahme /nach Anschaffung ein Bericht in Text und Bild übermittelt wird. Findet die Maßnahme/Anschaffung nicht statt oder haben sich die Förderbedingungen geändert, ist der Verein unverzüglich zu informieren und die Förderung dem Konto des Vereins zeitnah gutzu- schreiben. Bei Verstößen oder begründetem Verdacht des Verstoßes gegen Treu und Glaub behält sich der Verein vor, die zweckgebundene Verwendung zu überprüfen und ggf. die Förderung zurückzu- fordern.